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TÜV Teilegutachten / Gutachterliche Stellungnahme für CSR-Automotive Produkte
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Unsere Produkte unterscheiden sich in verschiedene Kategorien von Zulassungsformalitäten. Die für das jeweilige Produkt geltende, entnehmen Sie bitte der Artikelbeschreibung. Alle Artikel werden im Sinne der deutschen StVZO geprüft. Da diese Straßenverkehrsordnung weltweit anerkannt ist, besitzen unsere Gutachten eine dementsprechende weltweite Gültigkeit. Bitte prüfen Sie ggf. die Zulassungsvorschriften in Ihrem Land.
- TÜV-Teilegutachten: Die Anbauteile selbst wurden bereits vor Auslieferung durch den TÜV geprüft. Somit entfallen kostenintensive Besuche und Eintragungen in die Fahrzeugpapiere bei der Prüfstelle. Nur der sachgemäße Einbau oder Anbau des Tuningteils muss bestätigt werden. Prüfstellen sind u.a. TÜV-Stationen, aber auch Dekra, KÜS, GDÜ, etc.
- TÜV-Freigabe / Gutachterliche Stellungnahme: Tuningteile mit ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) bzw. einer Gutachterlichen Stellungnahme sind eintragungsfrei. Es müssen lediglich die mitgelieferten Papiere im Fahrzeug mitgeführt werden.
Zur Information: Unsere Gutachten werden vom TÜV Austria erstellt. Der TÜV Austria ist ein vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Deutschland akkreditierter Dienst (DAR-Registriernummer: KBA-P 00055-00). Die von uns bereitgestellten Gutachten besitzen die volle Gültigkeit im Berreich der deutschen StVZO.
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